Der Begriff „Allgemeines Strafrecht“ ist gesetzlich nicht definiert. Vielmehr werden darunter alle Delikte zusammengefasst, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt werden und nicht in Nebengesetzen des Strafrechts. Dessen ungeachtet erfordern nicht nur umfangreiche, sondern auch überschaubare Strafverfahren kompetentes Fachwissen, weshalb Sie sich auch im Bereich des allgemeinen Strafrechts an einen entsprechend spezialisierten Strafverteidiger wenden sollten.
Als Strafverteidigerin bin ich häufig mit Mandaten wegen Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht befaßt. Gemeint sind hiermit zentrale Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch (StGB), beispielsweise Delikte gegen die Person wie z.B.
Ein zweites Hauptfeld des allgemeinen Strafrechts sind die Vermögensdelikte wie etwa
Ebenfalls häufig sind Strafverfahren wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage, falschen Verdächtigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung (§§ 153, 164, 113, 303 und 185 StGB).
Unabhängig vom Tatvorwurf ist es stets ratsam, einen erfahrenen und auf das Gebiet des Strafrechts spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Für den Beschuldigten steht viel auf dem Spiel, auch in vermeintlich „leichten Fällen“.
So wird z.B. bereits eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen in einem Führungszeugnis aufgeführt. Dies kann selbstverständlich negative Auswirkungen auf viele Lebensbereiche haben, wodurch ein Vorgehen meist auch nur gegen die Strafhöhe ein geeigentes Verteidigungsmittel sein kann.
Auch die neben der „eigentlichen Strafe“ mögliche Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe kann gravierende berufliche Konsequenzen nach sich ziehen. In anderen Fällen ist sogar die Entziehung der Fahrerlaubnis zu befürchten.
Ohne fundierte Kenntnisse des Strafprozeßrechts lässt sich im Strafverfahren nicht das optimale Ergebnis erreichen. Dem Beschuldigten steht – ohne Verteidigung durch einen Rechtsanwalt – bereits kein Recht auf Akteneinsicht zu. Ohne Kenntnis des gesamten Akteninhalts läßt sich jedoch nicht sinnvoll zum Vorwurf Stellung nehmen.
Das Schweigerecht sollte zumindest bis zur Akteneinsicht in aller Regel konsequent in Anspruch genommen werden. Gerade Personen, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen, fühlen das starke Bedürfnis sich schnellstmöglich zu rechtfertigen. Dies birgt jedoch große Risiken, da der Beschuldigte in aller Regel weder weiß, worauf es in juristischer Sicht ankommt, noch welche Informationen bei den Ermittlungsbehörden gegen ihn vorliegen. Fehler in diesem Stadium lassen sich später in aller Regel nur schwer korrigieren.
Wer sich einer Strafverfolgung ausgesetzt sieht, sollte daher die Aussage verweigern und schnellstmöglich einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen.