Ferner biete ich meine Expertise als Strafverteidigerin auch im Rahmen einer strafrechtlichen Nebenklage bzw. Opfervertretung an. Als Nebenklage wird die Teilnahme des Geschädigten im Strafverfahren bezeichnet. Der Geschädigte einer Straftat hat dadurch im Prozess weit mehr Rechte als ein normaler (Geschädigten-)Zeuge. Der Nebenkläger hat – anders als ein Zeuge – über einen Anwalt ein Akteneinsichtsrecht, ein eigenes Fragerecht, Antragsrecht sowie Rechtsmittelrecht.
Die Zulässigkeit der Nebenklage ist abschließend in § 395 StPO geregelt. Danach ist die Nebenklage zulässig bei:
Bei anderen rechtswidrigen Taten, die nicht im o.g. Katalog aufgeführt sind, so z.B. bei Körperverletzungsdelikten, Eigentumsdelikten oder Delikten gegen die Ehre (Beleidigung, Verleumdung o. ä.) ist für den Verletzten die Nebenklage zulässig, „… wenn dies aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der schweren Folgen der Tat, zur Wahrnehmung seiner Interessen geboten erscheint.
Wenn Sie Geschädigter einer Straftat sind, kann ich Ihnen als Rechtsanwältin/Strafverteidigerin gerne eine Einschätzung dazu geben, ob eine Nebenklage in Betracht kommt und mich dann für Sie als Ihre Nebenklagevertretung bei Gericht legitimieren.
Auch kann geprüft werden, ob die Anwaltskosten vom Staat übernommen werden, so z.B. bei schweren Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder Kapitaldelikten. Bei anderen Delikten kommt eine Beiordnung des Opferanwalts immer dann in Betracht, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten nicht besnders rosig sind und es die vorliegende Sach- und Rechtslage zulässt. Dies ist stets eine Einzelfallprüfung.
Zudem kann ich als Nebenklagevertreterin das sog. Adhäsionsverfahren einleiten. Adhäsionsverfahren können zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld), die aus einer Straftat erwachsen, statt in einem eigenen zivilgerichtlichen Verfahren unmittelbar im Strafprozess geltend gemacht werden. Ein zusätzlicher langwieriger Zivilprozess wird dadurch vermieden, was dem Opfer oft einen „schnelleren“ Abschluss mit der Sache beschert.
Vereinbaren Sie am Besten einen ersten Besprechungstermin bei mir, wenn ich im Rahmen einer Nebenklage als Rechtsanwältin für Sie tätig werden soll oder Sie hierzu beraten werden möchten; gerne können Sie mir auch unverbindlich eine E-Mail an jm@ra-mende.de schreiben. Ich berate Sie gerne.