Das Betäubungsmittelstrafrecht ist ein Rechtsgebiet, welches ganz besonders einen erfahrenen Strafverteidiger „fordert“, da in diesem Bereich extrem hohe Strafen vom Gesetzgeber normiert wurden und von den Gerichten ausgesprochen werden.
So wird z.B. schon der Besitz einer nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren bestraft. Der Einfuhrschmuggel ist sogar mit einer Mindeststrafe von 2 Jahren belegt. Als Rechtsanwälting und Fachanwältin für Strafrecht stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrecht kompetent zur Seite.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren!